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   LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 2-09 T 261/21   

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LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 2-09 T 261/21 (https://dejure.org/2021,72106)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.09.2021 - 2-09 T 261/21 (https://dejure.org/2021,72106)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. September 2021 - 2-09 T 261/21 (https://dejure.org/2021,72106)
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  • BGH, 10.03.2021 - VII ZB 24/20

    Corona-Soforthilfe (Bundesprogramm "Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 9 T 261/21
    Die Gläubigerin wurde seitens des Amtsgericht mit dem Hinweis angehört, dass beabsichtigt sei, die Überbrückungshilfe in Ansehung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.03.2021 (NJW 2021, 1322) gemäß § 765a ZPO als nicht von der Pfändung erfasst zu erklären.

    Der Bundesgerichtshof hat zwar - worauf das Amtsgericht im Grundsatz zu Recht abgestellt hat - mit Urteil vom 10.03.2021 (Az. VII ZB 24/20; NJW 2021, 1322ff.) entschieden, dass es sich bei der seinerzeit in Rede stehenden Corona-Soforthilfe aufgrund ihrer besonderen Zweckbindung um eine unübertragbare und damit unpfändbare Leistung i.S.d. § 851 Abs. 1 ZPO handelt.

    § 765a ZPO greift auch nur individuelle Härten auf, die gerade nicht schon von allgemeinen sozialpolitischen Wertungen des Gesetzes aufgegriffen werden (Meller-Hannich, MDR 2021, 661, 662).

  • LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20

    Pfändungsschutz für Corona-Soforthilfe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 9 T 261/21
    Hiermit will der Gesetzgeber mit Blick auf das Pfändungsschutzkonto gerade Corona-Hilfen erfassen, womit zugleich die vom Bundesgerichtshof aufgezeigte Regelungslücke, die zur entsprechenden Anwendung des § 840k ZPO führte, geschlossen werden dürfte (vgl. Meller-Hannich, MDR 2020, 779, 781; Herberger, NJW 2021, 1324).
  • BGH, 26.06.2014 - IX ZB 88/13

    Insolvenzmasse: Pfändungsschutz für eigenständig erwirtschaftete Einkünfte des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 9 T 261/21
    Maßgeblich für § 850i ZPO ist, dass die Einkünfte selbst erzielt, also eigenständig erwirtschaftet sind (BGH, Beschluss vom 26.6.2014, Az.: IX ZB 88/13).
  • FG Münster, 22.10.2020 - 6 V 2806/20

    Finanzamt muss gepfändete Corona-Überbrückungshilfe freigeben

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 9 T 261/21
    Ausgehend hiervon ist für den hiesigen Fall zunächst festzuhalten, dass der Corona-Soforthilfe die vorliegend gegenständliche Corona-Überbrückungshilfe III gleich zu stellen ist (vgl. FG Münster, Beschluss vom 22.10.2020, Az.: 6 V 2806/20 AO; Jungmann, WuB 2021, 322, 324f.; Busch, VuR 2021, 353, 356; a.A. wohl: Meller-Hannich, MDR 2020, 1025, 1029).
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